Versicherungsvergleich Mopedauto (45 kmh-Auto) Leichtkraftfahrzeug 2021
(hier nur Haftpflicht)




--->> Versicherungsjahr 2022

 
   
                                                                                                  

Wer versichert mein Mopedauto? Und zu welchem Preis?
Diese Fahrzeuge werden wie Mopeds mit einem Versicherungskennzeichen betrieben, keine Zulassung, kein TÜV, keine KFZ-Steuer. 
Das Versicherungskennzeichen kauft man jährlich neu, es läuft immer Ende Februar ab.
Die Farben wechseln jährlich. (Schwarz, Blau, Grün)

Die Suche nach einem Versicherer für mein Mopedauto ( Microcar, Leichtkraftfahrzeug L6E mit ca. 400 kg, Vmax= 45 km/h. ) war sehr mühsam, da manche Versicherungen diese Mopedautos garnicht versichern, andere nur zum einem mehrfach höheren Preis als Mofas oder Mopeds.

Um anderen "Rutscherle-Piloten" diese Mühe zu ersparen, habe ich eine  Liste mit den Anbietern erstellt. Versicherungsvergleich unten.


Viele Versicherer gehen von einer veralteten Rechtslage, nämlich von maximal 350 kg Leergewicht, aus und bieten für die meisten derzeit auf dem Markt befindlichen Microcars / Mopedautos / vierrädrigen Leicht-KFZ  / 45 km/h-Autos   keinen Versicherungsschutz!



 Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

.... einer maximalen Leermasse von 425 kg ....

Mehr dazu unterhalb der Liste.

WARNUNG
Wer also unbedarft ein Kennzeichen kauft, gerät leicht in Gefahr, ohne Versicherungsschutz (Also nicht einmal Haftpflicht!!!)
unterwegs zu sein, mit allen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen! 

Man sollte deshalb in jedem Fall bei allen (!) Anbietern genau prüfen,
ob es irgendwelche Einschränkungen (speziell beim Leergewicht) gibt.

         

Vergleich Haftpflicht-Versicherung Leichtkraftfahrzeug / Mopedauto  / vierrädrige Leicht-KFZ (45 km/h)

VERSICHERUNGSVERGLEICH (Preise für 1 Jahr Haftpflicht)

--->> Versicherungsjahr 2022

   
     
Alle Angaben ohne Gewähr!
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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Rechtsgrundlage:

" Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform."


Die Definitionen der vorgenannten Fahrzeugklassen ergeben sich aus Artikel 4 und Anhang I der VO (EU) Nr. 168/2013.

( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE   )

Quelle:
VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

Die Beschränkung auf  350 kg Leermasse ist also nicht mehr von Gültigkeit,

Die Microcars, Ligier (Hersteller 3138) u.ä. haben alle ein Leergewicht von ca. 400 kg (nach der europäischen Rahmenrichtlinie für die Klasse L6e 425 kg maximales Leergewicht).

Publikation des Kraftfahrtbundesamtes

( https://www.kba.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Statistik/SV/sv1_2018_07_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=20  )

Seute 11:

Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e (Masse fahrbereit <= 425 kg, Hubvolumen <= 50 cm
Verzeichnis des KBA, Systematisierung von Kfz und ihren Anhängern, Stand: Juli 2018
3
mit PI-Motor oder <= 500 cm
mit
CI-Motor und höchstens zwei Sitzplätze, einschl. Fahrersitz (KBA-Nr. 017, Mai 2017)):
- Unterklasse A: L6e-A Leichtes Straßen-Quad ZFV KBA-Nr. 011, Nov. 2014
"Leichtes Straßen-Quad"
(Leistung <= 4.000 W)
- Unterklasse B:
"Leichtes Vierradmobil"
(Leistung <= 6.000 W)
- Unter-Unterklasse P: L6e-BP Leicht.Vierradmob.z.Pers.bef. KBA-Nr. 011, Nov. 2014
"Personenbeförderung"
- Unter-Unterklasse U: L6e-BU Leicht.Vierradmob.z. Gü.bef. KBA-Nr. 011, Nov. 2014
"Güterbeförderung"
(Anforderungen zur
Ladefläche
s. Fußnote

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Stellungnahme der   Gothaer Finanzholding AG, Presse und Unternehmenskommunikation, vom 30.04.2020:

"...wir kommen zurück auf unsere E-Mail vom 02.04..2020. Wie angekündigt, hatten wir uns bezüglich Ihres Anliegens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gewandt. Seitens des KBA erhielten wir dazu folgende Antwort:

Derzeit unterliegen vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse L6e) gem. §§ 2 Nr. 12 und 3 Abs. 2 Nr. 1 f) FZV bis 350 kg nicht der Zulassungspflicht. Dies gilt auch für die Unterklasse L6e-A, wenn diese nicht 350 kg Leermasse überschreiten. Sollte ein Fahrzeug der Unterklasse L6e-A über ein Leergewicht >350 kg und <= 425 kg verfügen, dann ist dieses nach dem heute geltenden Vorschriften zulassungspflichtig.

Damit hat das KBA unsere Rechtsauffassung bestätigt. Zugleich deutete das KBA eine Überarbeitung (Novellierung) der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bis Ende des Jahres an, durch die die Zulassungsfreiheit auch für Fahrzeuge der Unterklasse L6e-A mit einem Leergewicht > 350 kg und <= 425 kg hergestellt werden könnte.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Aussagen des KBA keine Gewähr übernehmen können und empfehlen Ihnen, hier zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Bei eventuellen weiteren Fragen zur Zulassungspflicht möchten wir Sie bitten, sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden."

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Impressum

Manfred Keppler
( Stuttgart Information www.STGT.com )
Wolfeggstr. 10, 70327 Stuttgart
Tel. 0711 / 4201672
Stuttgart@email.de

Änderungsvorschläge / Stellungnahmen gerne an o.g. Mailadresse.