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Wer versichert mein Mopedauto? Und zu welchem
Preis?
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Vergleich Haftpflicht-Versicherung Leichtkraftfahrzeug / Mopedauto / vierrädrige
Leicht-KFZ (45 km/h)
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DEVK (JETZT WOHL BIS 425 KG
!!!)
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48,00 € |
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WGV
https://www.wgv.de/versicherungen/kfz/moped/
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99,00 € |
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HUK COBURG https://www.huk.de/vm/axel.breuer/fahrzeuge/kfz-versicherung/mopedversicherung.html |
119,00 € |
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GVV
https://www.gvv.de/gvv-privat/versicherungen/fahrzeuge/mofa-mopedversicherung/
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99,00 € ? |
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VGH
https://www.vgh.de/content/privat/versicherungen/auto-und-mobilitaet/abschluss/moped.html
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100,00 € |
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LVM https://www.lvm.de/wps/portal/lvm/privatkunden/produkte/mopedversicherung |
132,00 € ? |
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SPARKASSENVERSICHERUNG SV https://www.sparkassenversicherung.de/content/privatkunden/produkte/auto/zweirad/ |
133,32 € |
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ADAC Versicherung https://www.adac.de/produkte/versicherungen/landingpages/mopedversicherung/ |
176,41 € |
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VHV https://www.vhv.de/ |
190,00 € ? |
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WÜRTTEMBERGISCHE VERSICHERUNG https://www.wuerttembergische.de |
165,00 € ? |
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ALLIANZ VERSICHERUNG https://www.allianz.de/auto/mopedversicherung/ |
196,00 € ? |
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https://www.lapp-versichert.de/microcar-versicherung.htmlVergleich von Versicherern (angeblich bis 425 kg) WGV // dieBayerische // Barmenia |
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Die Bayerische (ACHTUNG: Nur
bis 350 kg Leergewicht!?)
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96,20 € |
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AXA (ACHTUNG: Nur bis 350 kg Leergewicht!?) |
99,00 € |
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BARMENIA (ACHTUNG: Nur bis 350 kg
Leergewicht!?)
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69,48 € ? |
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ZÜRICH (ACHTUNG: Nur bis 350 kg Leergewicht!?) |
94,00 € ? |
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HELVETIA (ACHTUNG: Nur bis 350 kg Leergewicht!?) |
113,00 € |
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GOTHAER (ACHTUNG: Nur bis 350 kg Leergewicht!?) |
227,00 € ? |
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ERGO (ACHTUNG EINSTUFUNG als WKZ 112, sprich PKW !? ) |
ca. 300 € ? |
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R+V24 Versicherung versichert keine Leichtkraftfahrzeuge |
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WERNER HAHN
https://www.versicherungen-werner-hahn.de/mopedauto-versicherung.html
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119,00 € ? |
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Alle Angaben ohne Gewähr! Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! -------------------------------------------------------------------- Rechtsgrundlage: " Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/ Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform." Die Definitionen der vorgenannten Fahrzeugklassen ergeben sich aus Artikel 4 und Anhang I der VO (EU) Nr. 168/2013. ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE ) Quelle: VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Die Beschränkung auf 350 kg Leermasse ist also nicht mehr von Gültigkeit, Die Microcars, Ligier (Hersteller 3138) u.ä. haben alle ein Leergewicht von ca. 400 kg (nach der europäischen Rahmenrichtlinie für die Klasse L6e 425 kg maximales Leergewicht). Publikation des Kraftfahrtbundesamtes vom Juli 2021 ( Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen .. ) ( https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/SV/sv1_2021_07_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ) Seite 12: Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug der Klasse L6e (Höchstgeschwindigkeit <= 45 km/h, Masse fahrbereit <= 425 kg, Hubvolumen <= 50 cm mit PI-Motor oder <=500 cm 3 mit CI-Motor und höchstens zwei Sitzplätze, einschl. Fahrersitz (KBA-Nr.021, Dez. 2018)): - Unterklasse A: L6e-A Leichtes Straßen-Quad ZFV KBA-Nr. 011, Nov. 2014 "Leichtes Straßen-Quad" (Leistung <= 4.000 W) - Unterklasse B: "Leichtes Vierradmobil" (Leistung <= 6.000 W) - Unter-Unterklasse P: L6e-BP Leicht.Vierradmob.z.Pers.bef. ZFV KBA-Nr. 027, Juli 2021 "Personenbeförderung" ----------------------------------------------------------- Stellungnahme der Gothaer Finanzholding AG, Presse und Unternehmenskommunikation, vom 30.04.2020: "...wir kommen zurück auf unsere E-Mail vom 02.04..2020. Wie angekündigt, hatten wir uns bezüglich Ihres Anliegens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gewandt. Seitens des KBA erhielten wir dazu folgende Antwort: Derzeit unterliegen vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Fahrzeugklasse L6e) gem. §§ 2 Nr. 12 und 3 Abs. 2 Nr. 1 f) FZV bis 350 kg nicht der Zulassungspflicht. Dies gilt auch für die Unterklasse L6e-A, wenn diese nicht 350 kg Leermasse überschreiten. Sollte ein Fahrzeug der Unterklasse L6e-A über ein Leergewicht >350 kg und <= 425 kg verfügen, dann ist dieses nach dem heute geltenden Vorschriften zulassungspflichtig. Damit hat das KBA unsere Rechtsauffassung bestätigt. Zugleich deutete das KBA eine Überarbeitung (Novellierung) der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bis Ende des Jahres an, durch die die Zulassungsfreiheit auch für Fahrzeuge der Unterklasse L6e-A mit einem Leergewicht > 350 kg und <= 425 kg hergestellt werden könnte. Bitte beachten Sie, dass wir für die Aussagen des KBA keine Gewähr übernehmen können und empfehlen Ihnen, hier zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Bei eventuellen weiteren Fragen zur Zulassungspflicht möchten wir Sie bitten, sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden." ------------------------------------------------------------ Aktuelle Info von Gamma-Fahrzeuge: https://gamma-fahrzeuge.de/rechtliches/zulassungspflicht-leichtkraftfahrzeuge/ ------------------------------------------------------------ Impressum Manfred Keppler ( Stuttgart Information www.STGT.com ) Wolfeggstr. 10, 70327 Stuttgart Tel. 0711 / 4201672 Stuttgart@email.de Änderungsvorschläge / Stellungnahmen gerne an o.g. Mailadresse. |